Geldwäscheprävention
Da die Bekämpfung der Geldwäsche als ein grenzüberschreitendes, internationales Phänomen sehr schwierig ist, wählt das Geldwäschegesetz einen präventiven Ansatz und verpflichtet bestimmte Personenkreise zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Neben den Branchen, die man naturgemäß mit Geldwäsche-Risiken in Verbindung bringen würde – Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler und Spielbanken – sind u.a. auch Güterhändler verpflichtet, Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen. Somit zählt eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen zu den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, die gewisse – auch sanktionsbewehrte – Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
Stellen Sie sich sicher auf
Was Sie jetzt brauchen
- Passgenaue Risikovorsorgemaßnahmen (risikobasierter Ansatz);
- eine passgenaue Geschäftspartner-Prüfung, die operative Tätigkeiten nicht behindert;
- Schulung und Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten, insbesondere auf Hinweise („red flags“), die zur Verdachtsmeldung verpflichten;
- Vorbereitungsmaßnahmen gegen unberechtigte Verdachtsmeldungen in Bezug auf Ihr Unternehmen (zum Schutz vor Kontensperrung).
Was Sie je nach Branche nicht brauchen
- Einen Geldwäschebeauftragten;
- Ein umfassendes Geldwäsche-Risikomanagement;
- Eine grundsätzliche Ausübung verstärkter Sorgfaltspflichten.
Sie möchten Ihr Unternehmen effektiv vor Geldwäsche schützen?
Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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